Im Jahresbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 findet sich ein Abschnitt zur Videoüberwachung in Kindergärten.
Auf Betreiber von Facebook-Fanpages kommen nach Ansicht des Generalanwaltes Bot des EuGH Schwere Zeiten zu. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheidet. Die Argumente des GA Bot können Sie zusammengefasst hier lesen
(Schlussanträge GA, 24.10.2017, C-210/17, ULD Schleswig-Holstein gg
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH u
Facebook Ireland Ltd)
Am 29.09.2017 fand die Fachgruppentagung der Ingenieursbüro der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Der Vortrag von dataprotect | Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) befasste sich mit der Datenschutzgrundverordnung und den Auswirkungen.
Gelten die (alten) Zustimmungserklärungen auch nach dem 25. Mai 2018 noch? Welche "neuen" Voraussetzungen für die Einwilligung gibt es, die zu beachten sind? Sind Einwilligungen zwingend nachzuholen?
Eine bereits erteilte Einwilligung, die auf Basis des bisherigen Datenschutzrechtes zulässig ist, behält auch nach dem 25.5.2018 ihre Gültigkeit, wenn sie den Anforderungen der DSGVO entspricht. Besonderheiten ergeben sich für Kinder und das Kopplungsverbot (in Ö ohnehin Rechtsprechung)