Die DSB hat in einem Bescheid (rechtskräftig) vom 21.02.2019 (DSB-D123.311/0003-DSB/2019) entschieden, dass das Bundeskanzleramt (als Hilfsapparat des Bundesministeriums für Tourismus und Nachhaltigkeit) im Rahmen der Anmeldung bei der Veranstaltung „Europe’s Transformation: Where People Matter“ im November 2018 die Informationspflicht der DSGVO nicht ausreichend erfüllt und auch keine gültige Einwilligung eingeholt hat. Die Daten wurden daher rechtswidrig verarbeitet ….
Die niederländische Autoritieit Persoonsgegevens (Datenschutzbehörde) vertritt in einer Pressemitteilung vom 03. Juli 2019 die Ansicht, dass eine Bank die Zahlungsdaten ihrer Kunden nicht zu Marketingzwecken verwenden darf.
Knapp ein Jahr nach Geltungsbeginn, am 28.5.2019 hat die APD eine Geldstrafe von EUR 2.000,-- wegen Wahlwerbung per E-Mail gegen einen Bürgermeister verhängt.