Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 01.02.2024 zu GZ W287 2242238-1/13E einen Fall zu beurteilen, bei dem es um einen von einer Gemeinde analog geführten Bauakt ging. Nach Ansicht der DSB und gleichlautender Ansicht des BVwG ist ein analog geführter Bauakt kein Dateisystem (filing system) iSd DSGVO, da er nicht nach personenbezogenen Daten durchsuchbar ist, und so der notwendige Ordnungsgrad nicht erreicht ist. Der Sachverhalt der "Verarbeitung": Der Bauakt wird von der Gemeinde...
Verlust des Suchtmittelbuches verpflichtet zur Benachrichtigung der Patienten, wenn nicht sichergestellt ist, dass dasselbe nicht in falsche Hände gerät, oder das Risiko zB durch Pseudonymisierung reduziert wurde.