Ein Politiker veröffentlichte ein Foto auf Facebook, auf dem Personen eindeutig erkennbar waren. Es wurde bei einer Informationsveranstaltung zu einer Ampelanlage angefertigt, und 4 Jahres später auf Facebook veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde sprach eine Verwarnung aus, die von den Instanzen bestätigt wurde.
Ein Allgemeinmediziner hat kein Recht auf Löschung aus (neutralen) Plattform. Es besteht ein Interesse des Betreibers und der Patienten an Information mit Bewertungen und Erfahrungsberichten. Wenn es "safeguards" gibt, die Mißbrauch verhindern, dann überwiegen die Interessen des Plattformbetreibers.