Steuerung von Abläufen und deren Optimierung steht oft im Widerstreit mit "Überwachung" oder "Kontrolle" von Mtiarbeiter*Innen. Zum möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen ist es notwendig, detaillierte Informationen über Abläufe zu erheben. Dies geht meist mit der Erhebung von Daten über die Arbeitsabläufe von Mitarbeiter*Innen einher. In Deutschland ergab sich daraus ein Rechtsstreit zwischen Amazon Logistik Winsen GmbH und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Daten sind zB aus Transaktionen rechtmäßig gespeichert. Darf ich damit auch "Profilbildung" betreiben, und die Kunden dann werblich gezielt ansprechen?
In einem Verfahren eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH musste die Datenschutzbehörde beurteilen, ob es zulässig ist, auf www.firmenabc.at, auf dem eine Firmensuche möglich ist, die Verknüpfungen des Gesellschafter-Geschäftsführers mit anderen Gesellschaften darzustellen.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer sah sich dadurch in seinem Recht auf Geheimhaltung beeinträchtigt.
Ein Erkenntnis des BVwG vom 20.10.2021 beurteilt die Lernsieg APP zur Bewertung von Lehrer*Innen als zulässig. Das berechtigte Interesse der "Öffentlichkeit" an der Bewertung des beruflichen Verhaltens von Lehrer*Innen überwiegt deren Geheimhaltungsinteressen.
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?