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Cookie-Banner - LG Köln untersagt „Weiternutzung ohne explizite Einwilligung“
Eine Entscheidung des LG Köln vom 13.04.2021 (31 O 36/21) ist für jeden Websitenbetreiber interessant, der seinen „Cookie-Banner“ noch nicht auf „notwendig, Präferenzen, Statistik, Marketing“ umgestellt hat. Ein Cookie-Banner wie: „ Um unsere Website für Sie ....., verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. ...“ ist unzulässig und kann mit einstweiliger Verfügung untersagt werden.