Die DSB hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Kontrolle von E-Mail-Protokollen aller Angestellten zur Prüfung einer bestimmten Empfängerdomain bei Verdacht der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses im Arbeitsverhältnis zulässig ist oder nicht. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.