Im Jahresbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 findet sich ein Abschnitt zur Videoüberwachung in Kindergärten.
Die DSB hatte sich in einem Verfahren (Bescheid vom 2.8.2019, DSB-D123.594/003-DSB/2019, nicht rechtskräftig) mit der Frage der Offenlegung der Zusammensetzung einer Schulenote an andere Personen als die betroffenen Schüler_Innen auseinanderzusetzen.