Max Schrems hat nicht nur das Auskunftsbegehren gegen Facebook geltend gemacht, sondern auch EUR 500,-- an Schadenersatz für die mangelhafte Auskunft gefordert.
Im Heft 2/2020 der Zeitschrift "Datenschutz konkret" ist ein Artikel zum Thema: Erheblichkeitsschwelle bei immateriellem Schadenersatz in der DSGVO - Schadenersatz ohne Schaden? erschienen