In einem Auskunftsverfahren (noch unter DSG 2000) hat ein Krankenhaus einer Auskunftswerberin (einer Angestellten) zwar mitgeteilt, dass es Zugriffe auf ihre Daten gegeben hat, aber die konkreten Empfänger der Daten wurde nicht beauskunftet.
Ist eine derartige Auskunft zu erteilen?