Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verfahrens hatten die Österreichsiche Datenschutzbehörde und die Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) die Frage zu behandeln, ob eine mündliche Weitergabe personenbezogener Daten zwischen Personen in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Zusammenfassend behaupteten die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdegegner die personenbezogenen Daten unzulässigerweise an Dritte weitergegeben habe. Über einen Online-Kongress haben sich die...