Wer keine Auskunft erteilt, sondern die Daten löscht riskiert eine DSGVO-Strafe Erstes Straferkenntnis der DSB nach der EuGH-Entscheidung Deutsches Wohnen. Die DSB (2023-0.789.858, 11.12.2023) hat nur drei Tage nach der EuGH-entscheidung die erste Geldstrafe verhängt. Es ist nicht nötig, dass eine natürliche Person identifiziert wird, die den DSGVO-Verstoß begangen hat. Die Strafbestimmung in Art 83 DSGVO ist abschließend. EUR 9.500,-- Strafe wegen Löschung statt Auskunft Ein...
Geldstrafe gegen die Österreichische Post AG - Verfahren vor dem VwGH ausgesetzt oder "Warum die Österreichische Post AG sich noch nicht gemütlich zurücklehnen kann, obwohl das BVwG das Verwaltungsstrafverfahren wegen DSGVO-Verletzung eingestellt hat?"
Im Verfassungsausschuss wurde am 6.12.2018 wurde u.a. im Rahmen der Kompetenzbereinigung auch das Datenschutzrecht erörtert. Es gab eine Initiative, § 1 DSG auf natürliche Personen zu beschränken.