Zustellung von Wahlwerbung an Pflegeheimbewohner Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, erhielt unerwünschte Wahlwerbung an seine neue Adresse. Er rügte eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung und sah einen Verstoß gegen die DSGVO und das Parteiengesetz. Die wahlwerbende Gruppe bestätigte, Daten aus dem Wählerregister verwendet zu haben. Die DSB wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer legte gegen die Abweisung seiner Beschwerde eine...