Artikel mit dem Tag "umfangreiche Verarbeitung"



Art 37 DSGVO verpflichtet zur Bestellung eines DSBA, insbes. wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von Art 9 DSGVO Daten besteht. Gesundheitsdaten sind jedenfalls Daten nach Art 9 DSGVO. Wo aber ist die Grenze der „Umfangreichheit“?

Verlust des Suchtmittelbuches verpflichtet zur Benachrichtigung der Patienten, wenn nicht sichergestellt ist, dass dasselbe nicht in falsche Hände gerät, oder das Risiko zB durch Pseudonymisierung reduziert wurde.