Das LG München I (20.01.2022, 3 O 17493/20) spricht € 100,— auf Basis eines ideellen Schadenersatzanspruches gegen Websitebetreiber zu, da die IP-Adresse (= personenbezogenes Datum) ohne ausreichende Grundlage iSd Kap V (Art 44 ff DSGVO) in ein unsicheres Drittland übermittelt wird. Der Websitebetreiber hat Google Fonts auf der Website, die der Kläger mehrmals aufgerufen hat, verwendet. Das Gericht bejaht den Kontrollverlust als ideellen Schaden und erklärt, dass die Frage der...