Im Erkenntnis vom 12.05.2023 (W245 2252208-1/36E W245 2252221-1/30E) hat das Bundesverwaltungsgericht umfangreich auf 62 Seiten dargelegt, dass die Datenübermittlung von einer Website an Google am 14.8.2020 (die nicht auf eine Einwilligung iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO gestützt war, und bei der auch Anonymize_IP nicht eingesetzt wurde) rechtswidrig war. Nach der Schrems-II-Entscheidung kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr auf einen Angemessenheitsbeschluss...
Der European Data Protection Supervisor (EDPS) verweist in seinem Jahresbericht 2021 auf eine Möglichkeit, personenbezogene Daten auf Basis der Zustimmung in Drittländer zu übermitteln.
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