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VfGH hob Bestimmungen zur Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern als verfassungswidrig auf - Die Beschlagnahme von Handys ist ab 1.1.2025 neu zu regeln
Erkenntnis vom 14.12.2023, G 352/2021 - ab 1.1.2025 ist eine Neuregelung notwendig - der Gesetzgeber ist wieder gefordert Sachverhalt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bestimmungen des § 110 Abs. 1 Z 1 und § 111 Abs. 2 StPO als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Regelungen erlaubten es Strafverfolgungsorganen, Datenträger sicherzustellen, auszuwerten, zu speichern und weiterzuverarbeiten. Der VfGH sah darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz sowie in...