Artikel mit dem Tag "zusätzliche Maßnahmen"



Google Analytics Entscheidung in zweiter Instanz. Das BVwG geht davon aus, dass die Übermittlung von Daten an Google Analytics am 14.8.2020 rechtswidrig war.
Im Erkenntnis vom 12.05.2023 (W245 2252208-1/36E W245 2252221-1/30E) hat das Bundesverwaltungsgericht umfangreich auf 62 Seiten dargelegt, dass die Datenübermittlung von einer Website an Google am 14.8.2020 (die nicht auf eine Einwilligung iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO gestützt war, und bei der auch Anonymize_IP nicht eingesetzt wurde) rechtswidrig war. Nach der Schrems-II-Entscheidung kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr auf einen Angemessenheitsbeschluss...

Newsletter-Tool als Datenschutzrisiko
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat die Verwendung eines Newslettertools ohne Vorprüfung aufgrund von Datenübermittlungen in die USA für unzulässig erklärt.

Schrems II - Entscheidung in Frankreich
Datenablage bei Amazon Web-Services (AWS) und Schrems II – eine Entscheidung des Conseil d´etat in Frankreich zum Thema

Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit den Folgen der Schrems-II-Entscheidung des EuGH beschäftigt. Auf 38 Seiten werden (vorerst) in englischer Sprache Hinweise und Tipps gegeben, wie internationale Datentransfers in Drittländer zulässig sein können.

Update – Schrems II in Österreich und Europa
Schrems II ist seit 16.7.2020 jedem Datenschützer und vielen Unternehmen ein Begriff. Datentransfers in Drittländer wurden komplexer, und können nur zum Teil auf Standardvertragsklauseln (Standard Contract Clauses) gestützt werden. Zusätzliche Maßnahmen sind bei Datenübertragungen in die USA (oder auch andere Drittländer mit einem nicht angemessenen Datenschutzniveau) erforderlich.