Informationen der Aufsichtsbehörden
Die Datenschutzbehörde berichtet im aktuellen Newsletter (4/2023) über den Abschluss des amtswegigen Prüfverfahrens iS Google Fonts und verweist u.a. darauf, dass es wesentlich ist, von welchem Standort (zB in Österreich) eine Website aufgerufen wird, bei der Google Fonts dynamisch eingebunden sind, und es nicht zwingend zu einer Datenübermittlung in die USA kommt. Auszug aus dem Newsletter (mit Hervorhebungen des Autors) Die Datenschutzbehörde hat bereits im Newsletter 4/2022 über die...
Auf S. 64 f des aktuellen Jahresberichts (2022) des HamBfDI ergibt sich, dass Gendern in CRM-Datenbanken geboten sein kann.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert ab Juni 2022 mit einem Newsletter.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat am 22.06.2022 neue Informationen zur Facebook Fanpages veröffentlicht. Ein datenschutzkonformer Betrieb ist laut Aussage der deutschen Datenschutzaufsixhtdbehörden nicht möglich. Es drohen auch Bußgelder. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Fanpage betreibt.
Die französische Aufsichtsbehörde CNIL hat sich mit der Frage der Zulässigkeit der Aufzeichnung eines Telefongesprächs zum Nachweis des Vertragsabschlusses beschäftigt.
Die dt Datenschutzkonferenz hat am 24.3.2022 Hinweise zur Abwicklung von Online-Käufen veröffentlicht: 1. Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kund*innen unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendesKund*innenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden Kund*innenkontos) für die Bestellung bereitstellen. Den gesamten Text des...
Das LfDI BW hat im März 2022 neue Informationen zu Cookies herausgehen. Cookies und Tracking – Hilfestellung für Betreiber von Internet-Angeboten
Im aktuellen Tätigkeitsbericht (2022) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) findet sich dazu der Sachverhalt und auch die Lösung.
Die franz. Aufsichtsbehörde CNIL und die öDSB haben Entscheidungen zur "Unzulässigkeit" von Google Analytics aufgrund der Datenübermittlung in die USA gefällt.
Gibt es "datenschutzfreundliche" Alternativen?
Auch in Norwegen hat sich die Aufsichtsbehörde zu Google Analytics geäußert. „Google Analytics kann illegal sein Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat die Verwendung von Google Analytics auf einer Website untersucht. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Verwendung von Google Analytics bedeutet, dass personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten gesendet werden.“ Hier erfahren Sie mehr. (in norwegischer Sprache)