Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, das HinweisgeberInnenschutzG zu beachten und einen internen Meldekanal einzurichten?
Ist der Betriebsrat damit zu befassen?
Mit dem BGBl 6/2023 (am 24.02.2023) ist das HSchG verlautbart worden.
Der 6-Monats-Countddown für die Unternehmen mit mehr als 250 beschäftigten Personen ab 25.02.2023. Der relevante Stichtag ist daher der 25.08.2023 für diese Unternehmen und für Unternehmen mit mehr als 50 bis zu 250 Mitarbeiter*Innen ist der 17.12.2023 maßgeblich. Diese haben daher ca 4 Monate länger Zeit für die Umsetzung.
Das HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) wird nun definitiv in Österreich bald in Kraft treten. Es ist an sich nur mehr die Kundmachung im Bundesgesetzblatt notwendig.
Ein interner Meldekanal ist ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeiter*Innen vorzusehen.
Die Fristen dafür sind unterschiedlich.
Wie wird die Mitarbeiter*Innenanzahl berechnet?
Das Niederösterreichische Hiinweisgebeschutzgesetz wurde zur Begutachtung veröffentlicht. Mit dem NÖ HGSG überholt das Bundesland Niederösterreich den Bund.
Am 17.12.2021 ist in Österreich die
RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019
zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
umzusetzen ...