Der betroffenen Person (das ist die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) kommen unterschiedliche - sehr umfassende - Rechte gegenüber dem Verantwortlichen (das ist die Organisation, dh im konkreten Fall: SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte OG) zu.
Diese Rechte dienen der Transparenz der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Die betroffene Person soll sich informieren können und soll auch wissen, von wem, wie, auf welche Art und Weise,
weshalb verarbeitet werden.
Die betroffenen Personen haben folgende Rechte (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Verantwortlichen:
Die betroffenen Personen können sämtliche Rechte durch ein Email an office[at]dataprotect oder durch persönliche Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder direkt vor Ort) oder durch eine Mitteilung per Post oder Telefax (0732 / 79 69 06) sowie auch über das Kontaktformular der Website ausüben.
Die betroffenen Personen müssen sich identifizieren und zur Identifikation beitragen, damit sichergestellt ist, dass bei Antwort auf die Ausübung des jeweiligen Rechtes tatsächlich die betroffene Person adressiert wird.
Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, erteilen Sie die Einwilligung ihre Email-Adresse (und wenn angegeben ihren Namen und Vornamen und Geburtsdatum) (Datenkategorien) automationsunterstützt zu verarbeiten, dh zu speichern und zur Zusendung unseres Newsletters "dataprotect" (Thema: Datenschutz) (Zweck der Datenverarbeitung) zu verwenden.
Wir speichern
auch ihr Reaktionen auf den Newsletter.
Verantwortlicher: SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte
OG, Huemerstr. 1, A-4020 Linz,
Email-Adresse: office@dataprotect.at
siehe: www.s-m-p.at
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (Empfänger).
Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, da dies nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Sie haben folgende Rechte:
Auskunftsrecht
Recht auf Berichtigung
Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie
Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an office@dataprotect.at oder schreiben Sie uns an die oben angegebene Anschrift.
Da die Verarbeitung der Daten auf der Einwilligung (= Grundlage für
die Rechtmäßigkeit) beruht, können Sie diese
jederzeit widerrufen und Sie erhalten keinen Newsletter mehr.
Die Daten werden dann lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Rechtsbeziehung (z.B. Dokumentation der Einwilligung, Zusendung der Newsletter) verwendet. Durch den Widerruf
der Einwilligung wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Den Widerruf der Einwilligung richten Sie bitte an office@dataprotect.at (sie
können uns aber auch anrufen oder auf andere Art vom Widerruf der Einwilligung verständigen).
Löschfrist: Die Daten werden nach drei (3) Jahren nach der
letzten Verwendung gelöscht.
Datenschuz Konkret, April 2017
(DaKO 2/2017)
Die DSGVO schreibt verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Doch wann benötigt ein Unternehmen nun
einen Datenschutzbeauftragten?
In diesem Artikel finden Sie die Antwort auf diese Frage.
gemeinsam mit Mag. Wolfgang Lackner
Zeitschrift für Informationsrecht (ZIIR 2016/4,
400)
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Unionsrechtswidrigkeit eines unterschiedlichen Mindestbuchpreises in Ö und D.
lex:itec (2010/04, Seite 18)
In welcher Form muss der Dienstleister (Auftragsdaten-verarbeiter) bei Beendigung des Vertrages die "Daten" zurückgeben. Kann der Auftraggeber verlangen, dass er diese in sein Datensystem
einlesen kann?
gemeinsam mit Mag. Andrea Kern Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2013, 302)
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Auswirkungen von (negativen) Facebook-Posts auf das Arbeitsverhältnis.
IRIS 2008 Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik
Symposion):
Gebrauchtsoftwarehandel in Österreich und Deutschland
IRIS 2007 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
Kann die Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen vermieden werden?
lex:itec (Ausgabe 5/2006)
Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen
IRIS 2005 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht