Hier finden Sie die einzelnen Artikel der DSGVO mit Anmerkungen, Entscheidungen, Verlinkungen auf den Blog etc...
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Art 6 DSGVO
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten (wobei diese Rechtsgrundlagen, nicht die Datenkategorien des Art 9 und Art 10 DSGVO) betreffen.
Informationspflicht bei direkter Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person.
Art 82 DSGVO (und § 29 DSG) sind die Grundlage für den Schadenersatzanspruch von Personen gegen Verantwortliche und/oder Auftragsverarbeiter.
Jede Verletzung der DSGVO (oder der Durchführungs-bestimmungen, zB DSG oder spezialgesetzlicher Bestimmungen) kann zu Schadenersatz führen.
Thomas Schweiger hat die Bestimmung des Art 82 DSGVO im DatKomm kommentiert.
Informationspflicht, wenn Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben werden, sondern zB zugekauft oder im Internet recherchiert werden, dh indirekt erhoben werden.
Das Widerspruchsrecht in Art 21 "teilt" sich mE in zwei Bereiche.
Die TOMs --- technische und organisatorische Maßnahmen - die vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter zur Sicherheit der Verarbeitung zu treffen sind.
CIA als Prinzip in der DSGVO
Confidentiality, dh Vertraulichkeit
Integrity, dh Integrität der Daten,
Availability, dh Verfügbarkeit derselben
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Gegenstand und Ziele
Artikel 2 - Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 - Räumlicher Anwendungsbereich
Artikel 4 - Begriffsbestimmungen
Artikel 5 - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 7 - Bedingungen für die Einwilligung
Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
KAPITEL III - Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung
Artikel 16 - Recht auf Berichtigung
Artikel 17 - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Artikel 21 - Widerspruchsrecht
Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
KAPITEL IV - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten
Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25 - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26 - Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 28 - Auftragsverarbeiter
Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten
Artikel 32 - Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Artikel 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36 - Vorherige Konsultation
Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter
Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung
Artikel 41 - Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Artikel 43 - Zertifizierungsstellen
Artikel 44 - Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Artikel 45 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 46 - Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 47 - Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Artikel 48 - Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 50 - Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI - Unabhängige Aufsichtsbehörden
Artikel 53 - Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Artikel 54 - Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
Artikel 56 - Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
Artikel 59 - Tätigkeitsbericht
KAPITEL VII - Zusammenarbeit und Kohärenz
Artikel 61 - Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 62 - Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Artikel 63 - Kohärenzverfahren
Artikel 64 - Stellungnahme Ausschusses
Artikel 65 - Streitbeilegung durch den Ausschuss
Artikel 66 - Dringlichkeitsverfahren
Artikel 67 - Informationsaustausch
Abschnitt 3 - Europäischer Datenschutzausschuss
Artikel 68 - Europäischer Datenschutzausschuss
Artikel 70 - Aufgaben des Ausschusses
Artikel 71 - Berichterstattung
Artikel 74 - Aufgaben des Vorsitzes
KAPITEL VIII - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Artikel 77 - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 78 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 80 - Vertretung von betroffenen Personen
Artikel 81 - Aussetzung des Verfahrens
Artikel 82 - Haftung und Recht auf Schadenersatz
Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
KAPITEL IX - Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Artikel 85 - Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Artikel 86 - Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Artikel 87 - Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten
KAPITEL X - Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 92 - Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 93 - Ausschussverfahren
KAPITEL XI - Schlussbestimmungen
Artikel 94 - Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Artikel 95 - Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Artikel 96 - Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
Artikel 97 - Berichte der Kommission
Artikel 98 - Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Artikel 99 - Inkrafttreten und Anwendung