Art 63 DSGVO

Kohärenzverfahren

 

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.


Blogeinträge zu Art 63 DSGVO


Erwägungsgründe

(noch nicht angeführt)