In einem nicht rechtskräftigen Verfahren hat die DSB mit Bescheid vom 22.12.2021 (veröffentlicht von noyb.eu und auch der Datenschutzbehöhrde) erkärt, dass Google Analytics (ohne Einwillligung und anoymize_ip) nicht rechtskonform wegen eines unzulässigen Datentransfer in die USA verwendet werden kann.
Die DSB hat dazu auch einen Hinweis dazu veröffentlicht.
Die niederländische Autorietet Personsgegevens hat am 13.1.2022 ebenfalls eine Information zu Google Analytics veröffentlicht, und mitgeteilt, dass: "Die Verwendung von Google Analytics ist möglicherweise bald nicht mehr zulässig" sein könnte.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jahr 2020 mit Google Analytics beschäftigt, und einen Beschluss dazu veröffentlicht, derjedoch angesichts der Entscheidung der DSB überholt scheint.
dataprotect hat sich Gedanken gemacht, wie IT-Leiter oder Datenschutzbeauftragte die Geschäftsleitungen informieren können.
Diese Handlungsempfehlungen stellen wir gerne auf Anfrage unverbindlich zur Verfügung.
Anforderung der Handlungsempfehlungen
"Google Analytics" (Stand 21.1.2022)
ACHTUNG: Die Datenübermittlung bei der Anforderung erfolgt über Jimdo, dh eine Datenübermittlung in die USA ist nicht ausgeschlossen. Mit Anforderung des Dokuments stimmen Sie der Übermittlung der personenbezogenen Daten in die USA, einem Land mit einem nicht angemessenen Datenschutzniveau zu (Art 49 Abs 1 lit a DSGVO). Sie können sich auch auf einem anderen Weg zur Versendung des Dokuments an uns wenden.
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