Erteilung der Auskunft nach Art 15 DSGVO
Sehr geehrte/r ....
Innerhalb der Frist des Art 12 Abs 3 DSGVO darf ich auf Ihr Auskunftsersuchen iZhg mit Google WebFonts wie folgt antworten.
Ich (bzw. mein Dienstleister) hat nach der von Ihnen im Schreiben dargestellten IP-Adresse in den Log-Files gesucht, und konnte dies IP-Adresse
nicht finden, sodass eine Zuordnung derselben zu der von Ihnen vertretenen Mandantin nicht erfolgen kann / konnte.
Variante: In den Logfiles habe ich die von Ihnen genannte IP-Adresse gefunden, und diese wird zur Wahrung der IT-Sicherheit für einen
Zeitraum von ... Tagen / ... Wochen aufbewahrt und dann routinemäßig gelöscht. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse, dass meine Website sicher gestaltet ist (Art 6 Abs 1 lit f
DSGVO; technisch notwendig für die IT-Sicherheit).
Es wurden daher bis zum Erhalt Ihres Schreiben keine personenbezogen Daten (Variante: nur die Logfiles mit der von Ihnen genannten
IP-Adresse) zu Ihrer Person verarbeitet; zusätzilch werden nun eben den Daten, die Sie mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.XX zur Verfügung gestellt haben, verarbeitet.
Datenkategorien:
Es werden die Daten verarbeitet, die aus dem Schreiben vom XX.XX.XXX und der nachfolgenden Korrespondenz bekannt geworden sind.
Es sind dies:
• E-Mail-Korrespondenz sowie
• Daten, die im Schreiben vom XX.XX.XXXX genannt sind,
• Anspruchsstellung und Abwicklungskorrespondenz
Übermittlungsempfänger:
• Internetserviceprovider: [XX]
• Software-, Netzwerk und Hardewarebetreuung: [XX]
• Rechtsanwalt: XX (als meinen Rechtsvertreter)
• Wirtschaftskammer Oberösterreich (im Rahmen der Vertretung meiner Interessen)
• Datenschutzbehörde- und sonstige Behörden (im Anlassfall)
Zwecke der Verarbeitungstätigkeiten
• zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, nämlich zB der Abwicklung bzw. Abwehr der in Ihrem
Schreiben genannten Ansprüche
• zur Abwicklung von Betroffenenrechten im Rahmen der DSGVO
Die Löschfristen haben wir wie folgt festgelegt:
1. Die Daten in Zusammenhang mit der Ausübung von Betroffenenrechten werden für den Zeitraum von drei Jahren
plus einer Nachlaufzeit von 2 Monaten (für einen etwaigen Postlauf) ab Abschluss der Erfüllung des jeweiligen Betroffenenrechts aufbewahrt (§ 24 Abs 2 DSG; Ablauf der absoluten Beschwerdefrist).
Sofern ein Verfahren bei der Datenschutzbehörde oder ein gerichtliches Verfahren läuft, werden die Daten während der Laufzeit des Verfahrens (bis zum rechtskräftigen Abschluss) aufbewahrt.
2. Die Daten in Zusammenhang mit der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen werden über den Zeitraum der
langen Verjährungsfrist iSd ABGB (30 Jahre ab Kenntnis der Anspruchsstellung) und gegebenenfalls während der Laufzeit etwaiger Verfahren (bis zum rechtskräftigen Abschluss) aufbewahrt.
Ich betreibe in Bezug auf die genannten Datenkategorien kein Profiling und es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung in Zusammenhang mit
den verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen zu. Dafür
können Sie sich – auch ohne anwaltliche Unterstützung - jederzeit an mich wenden.
Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche
sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
(Grußformel)
Hinweis / Haftungsausschluss: