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Verantwortlicher: SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte
OG, Huemerstr. 1, A-4020 Linz,
Email-Adresse: office@dataprotect.at
siehe: www.s-m-p.at
Die Daten werden nicht an Dritte für deren eigene Zwecke weitergegeben (Empfänger).
Für die
Abwicklung wird ein Newsletter-Tool (MailChimp) verwendet, und mit dem Unternehmen, das dieses Tool betreut besteht in dokumentiert Vertrag zur Auftragsverarbeitung. MailChimp ist EU-US-Privacy Shield zertifiziert.
Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, da dies
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sie haben folgende Rechte (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen):
Recht auf Auskunft
Recht auf Berichtigung
Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit
Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an office@dataprotect.at oder
schreiben Sie uns an die oben angegebene Anschrift.
Da die Verarbeitung der Daten auf der Einwilligung (= Grundlage für
die Rechtmäßigkeit) beruht, können Sie diese
jederzeit widerrufen und Sie erhalten keinen Newsletter mehr.
Die Daten werden dann lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Rechtsbeziehung (z.B. Dokumentation der Einwilligung, Zusendung der Newsletter) verwendet. Durch den Widerruf
der Einwilligung wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Den Widerruf der Einwilligung richten Sie bitte an office@dataprotect.at (sie
können uns aber auch anrufen oder auf andere Art vom Widerruf der Einwilligung verständigen).
Löschfrist: Die Daten werden nach drei (3) Jahren nach der
letzten Verwendung gelöscht.
Datenschuz Konkret, April 2017
(DaKO 2/2017)
Die DSGVO schreibt verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Doch wann benötigt ein Unternehmen nun
einen Datenschutzbeauftragten?
In diesem Artikel finden Sie die Antwort auf diese Frage.
gemeinsam mit Mag. Wolfgang Lackner
Zeitschrift für Informationsrecht (ZIIR 2016/4,
400)
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Unionsrechtswidrigkeit eines unterschiedlichen Mindestbuchpreises in Ö und D.
lex:itec (2010/04, Seite 18)
In welcher Form muss der Dienstleister (Auftragsdaten-verarbeiter) bei Beendigung des Vertrages die "Daten" zurückgeben. Kann der Auftraggeber verlangen, dass er diese in sein Datensystem
einlesen kann?
gemeinsam mit Mag. Andrea Kern Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2013, 302)
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Auswirkungen von (negativen) Facebook-Posts auf das Arbeitsverhältnis.
IRIS 2008 Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik
Symposion):
Gebrauchtsoftwarehandel in Österreich und Deutschland
IRIS 2007 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
Kann die Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen vermieden werden?
lex:itec (Ausgabe 5/2006)
Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen
IRIS 2005 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht