Am 25.10.2017 hielt Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) – als Vertreter von dataprotect – einen Vortrag vor Vertretern der Salzburger Immobilienwirtschaft auf Einladung des ÖVI.
Im Vortrag wurden die Grundprinzipien des Datenschutzes (nach DSGVO & DSG) dargelegt:
- Rechtmäßigkeit (Erlaubtheit der Datenverarbeitung)
- Transparenz (mit den Informationspflichten)
- Zweckbindung
- Datenminimierung (sachlich)
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung (zeitlich)
- Integrität & Vertraulichkeit
die grundlegenden Abweichungen des öDSG von der DSGVO und die Möglichkeiten der Umsetzung eines „Datenschutz-Projektes“ dargelegt. Es wurde ein Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten erläutert und die Teilnehmer hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Einige Fragen beschäftigten sich insbes. mit der Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, dh z.B. den Vertrag bei Kunden und Auftraggebern oder die Vertragsanbahnung bei Interessenten, das Gesetz (inbes. bei den möglichen Aufbewahrungspflichten/fristen) und auch die Einwilligung (insbes. im Bereich des Marketing), wobei es dazu einen Exkurs auch in die Spamming- und Cold-Calling-Regelung des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG) mit dem Hinweis auf die Privilegierung für Bestandskunden gab. Ein weiterer Punkt war insbes. die Art und Weise der Abdeckung der Informationsverpflichten gem. Art 13 und Art 14 DSGVO und der Inhalt dieser umfangreichen Informationspflichten.
Gemeinsam mit dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) werden von dataprotect Datenschutz-Dokumentationen als Muster für Immobilienmakler und Hausverwaltungen entwickelt, und die aktuellen Formulare an die ab 25.05.2018 geltende Rechtslage angepasst.
Kommentar schreiben